Zollbestimmungen und erforderliche Dokumente
Einfuhrbestimmungen für persönliche Gegenstände
Erforderliche Dokumente :
Spezifische Informationen
Ein vom Eigentümer der Waren unterzeichnetes Schreiben, in dem bestätigt wird, dass die folgenden steuerpflichtigen hochwertigen Waren nicht in der Sendung enthalten sind:
Die Sendung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung in Deutschland eintreffen.
Botschaftsbescheinigung der deutschen Botschaft oder des Konsulats am Herkunftsort.
Dieses Dokument dient zur Bestätigung des Auslandsaufenthaltes (rückkehrende Bürger).
Alle Waren, die zollfrei eingeführt werden sollen, wie z.B. Hausrat und persönliche Gegenstände, müssen mindestens 6 Monate im Ursprungsland im Besitz des Eigentümers der Waren gewesen sein.
Die zollfreie Einreise für ausländische Diplomaten ist erlaubt, wenn ein bilaterales Abkommen mit dem Herkunftsland besteht.
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Sie müssen Ihren Pass in Deutschland nicht mit sich führen, aber wenn Sie aufgefordert werden, Ihren Pass vorzuzeigen, und Sie ihn nicht dabei haben, kann die Polizei Sie dorthin begleiten, wo Ihr Pass aufbewahrt wird, damit Sie ihn vorzeigen können.
Es ist verboten, deutsche Fußgängerüberwege zu überqueren, wenn die rote Fußgängerampel eingeschaltet ist. Zuwiderhandelnde riskieren ein Bußgeld und die Übernahme aller Kosten im Falle eines Unfalls.
Sie dürfen kein Fleisch, keine Milch oder Produkte, die diese enthalten, in EU-Länder mitnehmen. Es gibt einige Ausnahmen aus medizinischen Gründen, z. B. bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung oder Tiernahrung, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind.
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Im Folgenden finden Sie Informationen zu den wichtigsten regulatorischen Bemühungen der EG-Direktion Steuern und Zollunion:
Der Unionszollkodex (UCC) wurde 2013 verabschiedet und seine materiellen Bestimmungen gelten ab dem 1. Mai 2016. Er ersetzte den Zollkodex der Gemeinschaften (ZK). Zusätzlich zum UCC hat die Europäische Kommission delegierte und Durchführungsverordnungen zu den eigentlichen Verfahrensänderungen veröffentlicht. Diese sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446, der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 enthalten.
Es gibt eine Reihe von Änderungen in der überarbeiteten Zollpolitik, die auch ein integriertes IT-System der Zollbehörden erfordern. Im April 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Durchführungsbeschluss (Nummer: 2016/578) zum Arbeitsprogramm in Bezug auf die Entwicklung und Einführung der elektronischen Systeme des UCC. Im März 2018 veröffentlichte die EK einen Vorschlag (EU) Nr. 2018/0040 für einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013, um die übergangsweise Verwendung von anderen Mitteln als den im Zollkodex der Union vorgesehenen elektronischen Datenverarbeitungstechniken zu verlängern. Die EK evaluiert weiterhin den Zeitplan, bis zu dem die EU-weite Integration des Zoll-IT-Systems umgesetzt werden kann. Die derzeitige Frist von Dezember 2020 kann bis 2025 verlängert werden (Verordnungsvorschlag)
Schlüssel-Link: Homepage der Zoll- und Steuerunion-Direktion (TAXUD) Website
Zollwert – Die meisten Zölle und die Mehrwertsteuer (VAT) werden als Prozentsatz des Wertes der zur Einfuhr angemeldeten Waren ausgedrückt. Daher ist es notwendig, über ein einheitliches Regelwerk zur Ermittlung des Warenwertes zu verfügen, das dann zur Berechnung des Zollsatzes dient.
In Anbetracht des Umfangs der jährlichen EU-Importe ist es wichtig, dass der Wert dieses Handels genau gemessen wird, um den Wert des Handels zu ermitteln:
Diese Ziele werden mit einem einzigen Instrument erreicht – den Vorschriften über den Zollwert.
Die EU wendet ein international anerkanntes Konzept des „Zollwerts“ an.
Der Wert der eingeführten Waren ist eines von drei „Besteuerungselementen“, die die Grundlage für die Bemessung der Zollschuld bilden, was der Fachbegriff für den zu zahlenden Abgabenbetrag ist, die anderen sind der Ursprung der Waren und der Zolltarif.
Das Einheitspapier
Das offizielle Muster für schriftliche Anmeldungen beim Zoll ist das Einheitspapier (SAD). Das Einheitspapier beschreibt Waren und ihre Bewegung rund um die Welt und ist für den Handel außerhalb der EU bzw. für Nicht-EU-Waren unerlässlich. Waren, die in das Zollgebiet der EU verbracht werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs der zollamtlichen Überwachung, bis die Zollformalitäten erledigt sind. Die Waren werden mit einer summarischen Anmeldung erfasst, die nach der Gestellung der Waren bei den Zollbeamten eingereicht wird. Die Zollbehörden können jedoch eine Frist für die Abgabe der Zollanmeldung einräumen, die nicht über den ersten Arbeitstag nach dem Tag der Gestellung der Waren hinaus verlängert werden kann.
Die Zusammenfassende Meldung wird eingereicht von:
Die summarische Anmeldung kann elektronisch oder auf einem von den Zollbehörden zur Verfügung gestellten Formular abgegeben werden. Die Zollbehörden können jedoch auch die Verwendung jedes Handels- oder amtlichen Dokuments zulassen, das die zur Identifizierung der Waren erforderlichen spezifischen Angaben enthält. Das Einheitspapier dient als Erklärung des EU-Importeurs. Sie umfasst sowohl die Zölle als auch die Mehrwertsteuer und ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.
Die Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) (einschließlich Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein), die Türkei, die Republik Nordmazedonien und Serbien verwenden ebenfalls das Einheitspapier. Informationen zu Import-/Exportformularen sind in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 der Kommission enthalten.
Einzelnes Verwaltungsdokument
EU-Zollkodex
Der Unionszollkodex (UCC) wurde 2013 verabschiedet und seine materiellen Bestimmungen traten am 1. Mai 2016 in Kraft. Er hat den Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) ersetzt. Zusätzlich zum UCC hat die Europäische Kommission delegierte und Durchführungsverordnungen zu den eigentlichen Verfahrensänderungen veröffentlicht.
Economic Operator Registration and Identification (EORI)
Seit dem 1. Juli 2009 müssen alle Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU eine EORI-Nummer haben, wenn sie eine Zollanmeldung oder eine summarische Eingangs-/Ausgangsanmeldung abgeben wollen. Alle U.S.-Firmen sollten diese Nummer für ihre Zollabfertigung verwenden. Eine EORI-Nummer muss formell bei den Zollbehörden des jeweiligen Mitgliedstaates beantragt werden, in den das Unternehmen zuerst exportiert. Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten können verlangen, dass neben einem formellen Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer zusätzliche Dokumente vorgelegt werden. Sobald ein Unternehmen eine EORI-Nummer erhalten hat, kann es diese für Exporte in jeden der 28 EU-Mitgliedstaaten verwenden. Es gibt kein einheitliches Format für die EORI-Nummer. Sobald ein Wirtschaftsbeteiligter eine EORI-Nummer besitzt, kann er den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO: siehe unten unter „MRA“) beantragen, der einen schnelleren Zugang zu bestimmten vereinfachten Zollverfahren ermöglichen kann.
Weitere Informationen über die EORI-Nummer finden Sie unter Economic Operator Identification and Registration
Seit 1997 haben die Vereinigten Staaten und die EU ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (CMAA) für Angelegenheiten, die die Anwendung der Zollgesetze betreffen. Weitere Informationen finden Sie unter Abkommen mit den Vereinigten Staaten.
Im Jahr 2012 unterzeichneten die USA und die EU einen Beschluss, der die Kompatibilität von AEO (Authorized Economic Operator) und C-TPAT (Customs-Trade Partnership Against Terrorism) anerkennt und damit einen schnelleren und sichereren Handel zwischen US- und EU-Unternehmen ermöglicht. Das SAFE Framework of Standards der Weltzollorganisation (WCO) bildet den globalen Standard für AEO. Die AEO-Zertifizierung wird von einer nationalen Zollbehörde erteilt und von allen Zollbehörden der Mitgliedstaaten anerkannt. Ab dem 17. April 2017 kann ein AEO aus zwei verschiedenen Arten von Bewilligungen bestehen: „Zollrechtliche Vereinfachung“ oder „Sicherheit und Schutz“. Ersteres ermöglicht es einem ZWB, von Vereinfachungen im Zusammenhang mit dem Zollrecht zu profitieren, während letzteres Erleichterungen durch Sicherheitsverfahren ermöglicht. Die Lieferung an einen Händler mit AEO-Status könnte den Handel eines Exporteurs erleichtern, da zu den Vorteilen eine beschleunigte Bearbeitung von Sendungen, weniger Diebstähle/Verluste, geringere Datenanforderungen, niedrigere Inspektionskosten sowie eine höhere Loyalität und Anerkennung gehören. Nach dem überarbeiteten Zollkodex der Union wird die Bewilligung eines ZWB obligatorisch, damit ein Wirtschaftsbeteiligter bestimmte zollrechtliche Vereinfachungen in Anspruch nehmen kann.
Die Vereinigten Staaten und die EU erkennen gegenseitig ihre sicherheitszertifizierten Betreiber an und werden den jeweiligen Mitgliedsstatus der zertifizierten Trusted Trader nach Möglichkeit wohlwollend berücksichtigen. Die in der Entscheidung vorgesehene günstige Behandlung wird zu niedrigeren Kosten, vereinfachten Verfahren und größerer Vorhersehbarkeit für transatlantische Geschäftstätigkeiten führen. Es erkennt offiziell die Kompatibilität der AEO- und C-TPAT-Programme an und erleichtert damit einen schnelleren und sichereren Handel zwischen den Unternehmen in den USA und der EU. Der Beschluss wurde ursprünglich im Mai 2012 unterzeichnet und wurde in zwei Phasen umgesetzt. Die erste begann im Juli 2012, als die U.S. Customs and Border Protection (CBP) Sendungen, die von EU-ZWB-Mitgliedern kommen, in eine niedrigere Risikokategorie einordnete. Die zweite Phase fand Anfang 2013 statt, wobei die EU Sendungen, die von C-TPAT-Mitgliedern kommen, in eine niedrigere Risikokategorie umklassifiziert hat. CBP-Identifikationsnummern für ausländische Hersteller (MID) werden daher von den Zollbehörden in der EU anerkannt, gemäß der Delegierten Verordnung 2015/2446 der Kommission (siehe oben).
Zusätzliche Informationen zur Entscheidung
l Dokumente, die zusammen mit einem formellen Antrag auf eine EORI-Nummer eingereicht werden müssen. Sobald ein Unternehmen eine EORI-Nummer erhalten hat, kann es diese für Exporte in jeden der 28 EU-Mitgliedstaaten verwenden. Es gibt kein einheitliches Format für die EORI-Nummer. Sobald ein Wirtschaftsbeteiligter eine EORI-Nummer besitzt, kann er den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO: siehe unten unter „MRA“) beantragen, der einen schnelleren Zugang zu bestimmten vereinfachten Zollverfahren ermöglichen kann.
Weitere Informationen über die EORI-Nummer finden Sie unter Economic Operator Identification and Registration
Kostenlose Einfuhr für Passagiere, die mit innerhalb der EU gekauften Waren ankommen, die nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind:
Kostenlose Einfuhr für Passagiere aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (inkl. Kanarische Inseln, Kanalinseln und andere ähnliche Gebiete):
Produkte tierischen Ursprungs, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat, Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz stammen, dürfen nicht in einen EU-Mitgliedstaat eingeführt werden, mit Ausnahme begrenzter Mengen aus Andorra, den Färöer-Inseln, Grönland und Island sowie kleiner Mengen bestimmter Produkte aus anderen Ländern.
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Wenn Produkte in die EU gelangen, müssen sie entsprechend ihrer Einstufung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) beim Zoll angemeldet werden. Das CN-Dokument wird jedes Jahr aktualisiert und veröffentlicht. Die neueste Version ist auf der Website der Europäischen Kommission zu finden.
US-Exporteure sollten „The Integrated Tariff of the Community“, genannt TARIC (Tarif Intégré de la Communauté), konsultieren, um die verschiedenen Regeln zu identifizieren, die für bestimmte Produkte gelten, die in das Zollgebiet der EU eingeführt werden. Um festzustellen, ob für ein bestimmtes Produkt eine Lizenz erforderlich ist, prüfen Sie den TARIC.
Der TARIC kann auf der interaktiven Website der Generaldirektion Steuern und Zollunion nach Ursprungsland, Code des Harmonisierten Systems (HS) und Produktbeschreibung durchsucht werden. Der Online-TARIC wird täglich aktualisiert.
Besucher, die durch Deutschland reisen, ohne den Transitbereich des Flughafens zu verlassen, benötigen keine Genehmigung.
Besucher, die nach Deutschland einreisen, benötigen eine Erlaubnis, die von der zuständigen Waffenbehörde ausgestellt wird. Für weitere Informationen siehe www.zoll.de.
Für aktives Militär:
Verboten: Es ist nicht erlaubt, Waffen und Munition aus der Russischen Föderation und Syrien zu importieren. Für weitere Informationen siehe https://sanctionsmap.eu/#/main/.
Die Einfuhr bestimmter Pflanzen nach Deutschland ist verboten (z.B. Kartoffeln, Reben, Weinblätter etc.).
Zusätzliche Informationen zu den Vorschriften:
Verboten: Import von Frischfleisch und Fleischprodukten aus: GUS-Ländern , Portugal, Sardinien, Spanien, Türkei und allen Ländern Afrikas und Asiens. Aus anderen Ländern: bis zu 1 kg erlaubt; Wild und Geflügel bis zu 30 kg.
Zollbestimmungen für Besatzungsmitglieder:
Kostenloser Import, einmal pro Tag, von:
Für Alkohol und alkoholische Getränke gibt es keine Zollfreiheit.
Katzen und Hunde unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 und der Verordnung (EU) 576/2013 . Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Botschaft von Deutschland. Es dürfen maximal 5 Tiere ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden (Ausnahme: Künstler, die Hunde/Katzen für die Ausübung ihres Berufes benötigen, dürfen mehr als 5 Hunde/Katzen ohne vorherige Genehmigung einführen). Haustiere können als aufgegebenes Gepäck des Passagiers, in der Kabine oder als Fracht einreisen.
Haustiere können nur über Flughäfen mit veterinärmedizinischen Grenzkontrollstellen eingeführt werden: Berlin (BER), Köln (CGN), Frankfurt (FRA), Frankfurt-Hahn (HHN), Hamburg (HAM), Hannover (HAJ), Leipzig Halle (LEJ) und München (MUC).
Obwohl der Flughafen Düsseldorf (DUS) keine veterinärmedizinische Grenzkontrollstelle hat, können Haustiere nur über DUS für private Einreisen einreisen.
Haustiere können nicht im Frachtraum mit Lufthansa über München (MUC) transportiert werden.
Verboten: Die Einfuhr der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen nach Deutschland ist verboten. Andere Rassen können auf bundesstaatlicher Ebene verboten sein oder bedürfen vor der Reise einer Genehmigung.
Weitere Details finden Sie bei der deutschen Zollverwaltung: www.zoll.de/EN/Private-individuals/Travel/travel_node.html
Vögel fallen unter die Entscheidung (EG) Nr. 25/2007. Das Gesundheitszeugnis sollte eine deutsche Übersetzung haben.
Verboten: die Einfuhr von Heimvögeln und Geflügel und daraus hergestellten Produkten aus Kambodscha, China (Volksrepublik), Hongkong (SAR China), Indonesien, Japan, Korea (Rep.), Lao People’s Dem. Rep., Pakistan, Thailand und Vietnam.
Das Gepäck wird am endgültigen Zielflughafen in Deutschland abgefertigt.
Ausgenommen: Gepäck von Transitreisenden mit Ziel außerhalb Deutschlands.
Währung Einfuhrbestimmungen:
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Export.
Währung Exportbestimmungen:
Landeswährung (Euro-EUR) und Fremdwährungen: keine Beschränkungen bei Ankunft aus oder Reise in einen anderen EU-Mitgliedstaat .
Bei direkter Einreise aus einem Land außerhalb der EU oder bei Weiterreise dorthin: Beträge ab EUR 10.000,- oder der Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks jeglicher Art) müssen deklariert werden.
Erforderliche Dokumente
Die Registrierung muss eine Mindestnutzung der letzten 6 Monate vor dem Versand / vor der Erstregistrierung des Kunden in Deutschland aufweisen
Spezifische Informationen
Eigentümer der Waren in Deutschland (Anmeldebestätigung).
Autos und Motorräder müssen sich im Besitz des Eigentümers der Ware befinden und mindestens 6 Monate (nachgewiesen durch eine ordnungsgemäße Registrierung) am Ursprungsort vor der Verschiffung benutzt worden sein; eine entsprechende Bestätigung wird durch eine einfache Erklärung als Teil der Zollanmeldung gegeben.
Die Genehmigung zum Besitz und zur Nutzung erfordert Titel und Zulassungsdokumente, die den Namen des Kunden und das identifizierte Fahrzeug für den Import ausweisen.
Die Fahrzeuge müssen vor der Zulassung geprüft werden und müssen den deutschen technischen und umwelttechnischen Vorschriften entsprechen und können Änderungen erfordern.
Die Verzollung erfordert die Kenntnis aller technischen Details des Fahrzeugs.
Steuern und Abgaben müssen im Voraus an das Zollamt gezahlt werden.
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Bei der Einreise am Flughafen wird von den Passagieren keine Flughafensteuer erhoben
Die Informationen auf dieser Seite decken die gängigsten Reisearten ab und spiegeln das Verständnis der britischen Regierung über die derzeit geltenden Regeln wider. Wenn nicht anders angegeben, gelten diese Informationen für Reisende mit einem vollständigen „British Citizen“-Pass.
Die Behörden in dem Land oder Gebiet, in das Sie reisen, sind für die Festlegung und Durchsetzung der Einreisebestimmungen verantwortlich. Wenn Sie sich über einen Aspekt der Einreisebestimmungen im Unklaren sind oder weitere Sicherheit benötigen, müssen Sie sich an die Botschaft, das Hochkommissariat oder das Konsulat des Landes oder Gebiets wenden, in das Sie reisen.
Sie sollten auch in Erwägung ziehen, sich bei Ihrem Transportanbieter oder Reiseunternehmen zu vergewissern, dass Ihr Reisepass und andere Reisedokumente deren Anforderungen erfüllen.
Die deutsche Regierung hat die Einreise aus ausgewiesenen Virusvarianten- und Risikogebieten beschränkt, einschließlich aller Nicht-Schengen-Länder, die nicht auf der Reisekorridorliste des Landes stehen. Das Vereinigte Königreich ist derzeit als Virusvariantengebiet ausgewiesen, so dass Reisende aus dem Vereinigten Königreich nur dann nach Deutschland einreisen dürfen, wenn sie an ihren Wohnort zurückkehren oder wenn sie ein dringendes humanitäres Bedürfnis wie einen unmittelbaren Trauerfall in der Familie nachweisen können. Weitere Informationen über mögliche Ausnahmen, auf die sich Nichtansässige berufen können, finden Sie auf der Website des Bundesinnenministeriums. Darüber hinaus hat die deutsche Regierung ein generelles Verbot für kommerzielle Reisen aus Großbritannien oder anderen ausgewiesenen Virusvariantengebieten für alle Nicht-Einwohner bis mindestens 17. März 2021 verhängt.
Britische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland müssen einen Wohnsitznachweis erbringen. Wenn Sie noch nicht im Besitz einer Aufenthaltskarte sind, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland glaubhaft machen.
Dies kann eine Meldebescheinigung, ein Mietvertrag, eine auf Ihren Namen lautende Rechnung eines Versorgungsunternehmens oder eine Fiktionsbescheinigung sein.
Die deutschen Behörden haben bestätigt, dass bei Personen, die unter einer deutschen Adresse im Melderegister eingetragen sind, die einen Ausweis (einschließlich Aufenthaltsdokumente) vorlegen können, auf dem eine deutsche Adresse vermerkt ist, oder Dokumente (in Papierform oder elektronisch), die von Dritten auf ihren Namen ausgestellt wurden und eine Adresse in Deutschland angeben, davon ausgegangen werden kann, dass sie in Deutschland wohnen. Ein in Deutschland zurückgelassenes Dokument, auf das eine andere Person Zugriff hat, kann fotografiert oder gescannt und dem Reisenden im Ausland per E-Mail oder über die Cloud zur Vorlage bei Kontrollen zugesandt werden. Siehe Leitfaden des deutschen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Wenn Sie aus einem EU/EWR-Land, das nicht als Virusvariantengebiet ausgewiesen ist, nach Deutschland einreisen, unterliegen Sie nicht den COVID-19-Einreisebeschränkungen, müssen aber möglicherweise in Quarantäne (siehe unten).
Reisende ohne Wohnsitz in Großbritannien, die aus Nicht-Schengen-Ländern kommen, die nicht auf der deutschen Reisekorridorliste stehen, aber auch nicht als Virusvariantengebiete ausgewiesen sind, müssen weiterhin eine dringende Notwendigkeit für ihre Reise nachweisen. Diese Ausnahmeregelung gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen, einige Fachkräfte und für Reisen aus dringenden medizinischen Gründen. Siehe den ausführlichen Leitfaden zum zulässigen dringenden Bedarf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Die Entscheidung, ob die Einreise unter solchen Umständen erlaubt wird, liegt im Ermessen der Grenzbeamten.
Die deutsche Regierung hat eine Anleitung veröffentlicht, unter welchen Umständen Personen aus dringenden medizinischen Gründen nach Deutschland einreisen dürfen und wie das Verfahren zu befolgen ist. Dazu gehört auch das Einholen eines vom behandelnden Arzt ausgefüllten Attestes.
Alle Reisenden aus dem Vereinigten Königreich müssen der digitalen Registrierungspflicht vor der Abreise nachkommen.
Weitere Details zu deutschen Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Spediteure aus Großbritannien sind bei der Einreise in die deutschen Bundesländer in der Regel von der Quarantänepflicht befreit, unter bestimmten Bedingungen, die in den Landesverordnungen festgelegt sind. Diese Bedingungen beinhalten in der Regel die Auflage, dass sich die Spediteure nicht länger als 72 Stunden im Hoheitsgebiet des Staates aufhalten und dass sie entsprechende Gesundheitsschutz- und Hygienepläne einhalten.
Für spezifische Regeln konsultieren Sie bitte die entsprechenden Bundesländer für die geltenden Regeln ( in Deutsch). Für die Einreise aus Gebieten mit Virusvarianten, für die keine Ausnahmeregelung gilt, gibt es gesonderte Standard-Anmelde- und Testanforderungen vor der Einreise.
Reisende, die nach Deutschland einreisen und sich in den vorangegangenen 10 Tagen in Großbritannien aufgehalten haben, müssen den Grenzbeamten bei der Einreise nach Deutschland einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Flugreisende müssen ihren negativen Test bei Reiseantritt vorlegen. In beiden Fällen kann das Ergebnis entweder in Papier- oder elektronischer Form vorliegen. Der Test muss weniger als 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland abgelegt worden sein. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht befreit. Auch bei einem negativen Test müssen sich Reisende nach der Ankunft in Deutschland 10-14 Tage lang selbst isolieren, wobei in einigen Teilen Deutschlands ein Test und eine Freigabe nach 5 Tagen möglich sind. Wenden Sie sich an Ihr örtliches Gesundheitsamt, um weitere Informationen zur Prüfung und Freigabe zu erhalten.
Molekularbasierte Tests (PCR-Tests) aus Großbritannien werden in Deutschland akzeptiert. Antigentests werden ebenfalls akzeptiert, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Dazu gehören Tests, die eine Sensitivität von ≥80 % und eine Spezifität von ≥97 % erfüllen, verglichen mit einem PCR-Test. Die meisten Lateral-Flow-Tests arbeiten auf der gleichen Basis wie Antigentests und müssen die gleichen Kriterien erfüllen, um akzeptiert zu werden. Angaben zum Hersteller des Antigen- oder Lateral-Flow-Tests müssen auf dem Testzertifikat angegeben werden. Auch „LAMP“-Tests (loop-mediated isothermal amplification) sind inzwischen akzeptiert. Grenzbeamte und lokale Gesundheitsbehörden werden ein negatives Testergebnis nicht akzeptieren, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Test die Mindestleistungsanforderungen erfüllt.
Weitere Informationen über akzeptable Tests finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts. Weitere Informationen zu den Testanforderungen erhalten Sie von Ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde.
Weitere Details zu den aktuellen Einschränkungen, einschließlich der Quarantäne nach einem negativen Test, finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Reise nach Deutschland in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, müssen Sie sich vor Ihrer Reise nach Deutschland online registrieren.
Nach der Ankunft müssen Sie zu Ihrer Unterkunft reisen und dort zehn Tage lang in Quarantäne bleiben. Nach fünf Tagen ist es in einigen Teilen Deutschlands möglich, mit einem negativen Test die Entlassung aus der Quarantäne zu erreichen. Einige Staaten verlangen eine bis zu 14-tägige Quarantäne für Reisende aus Gebieten, in denen das Virus vorkommt, wie z. B. in Großbritannien. Wenden Sie sich an Ihr örtliches Gesundheitsamt, um weitere Informationen zur Prüfung und Freigabe zu erhalten.
Es gibt einige Ausnahmen von der Quarantänepflicht, u. a. für Grenzgänger und Personen, die wesentliche Tätigkeiten ausführen. Die genauen Regelungen werden von den Bundesländern festgelegt. Bitte konsultieren Sie daher die Bestimmungen, die an Ihrem Aufenthaltsort gelten.
Deutschland erlaubt derzeit nur Reisenden aus ausgewiesenen Virus-Variantengebieten wie Großbritannien die Durchreise auf dem Luftweg, ohne die nationalen Grenzkontrollen zu passieren. Für Reisende, die aus virengefährdeten Gebieten wie z.B. Tschechien oder Tirol (Österreich) kommen, ist eine Durchreise auf dem Landweg nicht möglich. Ansonsten dürfen britische Staatsangehörige (und alle EU/EWR-Bürger) generell im Rahmen einer längeren Reise über Deutschland durchreisen, sofern sie dies auf direktem Weg tun, ihr Aufenthalt in Deutschland auf das notwendige Minimum beschränkt ist und ihre Einreise in ihr Zielland nachweislich gesichert ist. Reisende im Transit sollten daher die Weiterreise buchen und sich vor Reiseantritt bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen. Reisende, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten 10 Tagen in Großbritannien aufgehalten haben, auch als Teil einer längeren Reise, müssen bei der Ankunft am Transitflughafen in Deutschland weiterhin einen negativen COVID-19-Test vorlegen.
Weitere Informationen zu den Transitanforderungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Sie sollten auch die Reisehinweise für jedes Land prüfen, das Sie auf dem Weg zurück nach Großbritannien durchqueren.
Am 1. Januar 2021 ändern sich die Regeln für das Reisen oder Arbeiten in europäischen Ländern:
können Sie bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum in Länder des Schengen-Raums reisen. Dies gilt, wenn Sie als Tourist, zum Besuch von Familie oder Freunden, zur Teilnahme an Geschäftstreffen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen oder für ein Kurzzeitstudium oder eine Ausbildung reisen
wenn Sie ohne Visum nach Deutschland und in andere Schengen-Länder reisen, stellen Sie sicher, dass Ihr gesamter Aufenthalt innerhalb der 90-Tage-Grenze liegt. Besuche in Schengen-Ländern innerhalb der letzten 180 Tage vor Ihrer Reise werden auf die 90 Tage angerechnet
um länger zu bleiben, um zu arbeiten oder zu studieren, aus geschäftlichen oder anderen Gründen, müssen Sie die Einreisebestimmungen der deutschen Regierung erfüllen. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft, welche Art von Visum und/oder Arbeitserlaubnis Sie ggf. benötigen
wenn Sie sich mit einem Visum oder einer Genehmigung in Deutschland aufhalten, wird dies nicht auf Ihre 90-Tage-Grenze für die Visumfreiheit angerechnet
Jegliche Zeit, die Sie vor dem 1. Januar 2021 in Deutschland oder anderen Schengen-Staaten verbracht haben, wird nicht auf die 90-Tage-Grenze für die Visumfreiheit angerechnet.
An den deutschen Grenzkontrollen müssen Sie beim Anstehen möglicherweise getrennte Bahnen von EU-, EWR- und Schweizer Bürgern benutzen. Ihr Reisepass kann bei der Ein- und Ausreise abgestempelt werden. Möglicherweise müssen Sie das auch:
Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs mit Wohnsitz in Deutschland sollten ihren Reisepass bei der Ein- und Ausreise nicht abstempeln lassen, obwohl sie bei Kontrollen einen glaubwürdigen Nachweis des Wohnsitzes erbringen müssen, um einen Stempel zu vermeiden (siehe oben). Wenn der Reisepass eines Einwohners abgestempelt wird, hat dies keinen Einfluss auf seinen rechtlichen Status oder seine Rechte, zum Beispiel als Begünstigter des Austrittsabkommens. Sie sollten sich an die Bundespolizei wenden, wenn Sie als Einwohner einen Stempel für ungültig erklären lassen wollen. Sie sollten bedenken, dass Sie, wenn Ihr Reisepass abgestempelt wird und Sie anschließend nach mehr als 90 Tagen aus dem Schengen-Raum ausreisen, einen glaubwürdigen Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus mit sich führen müssen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, führen Sie bitte einen Nachweis über Ihren Wohnsitz mit sich.
Wenn Sie vor dem 1. Januar 2021 in Deutschland gelebt haben, sollten Sie Ihr Aufenthaltsdokument (GB) sowie Ihren gültigen Reisepass bei sich tragen, wenn Sie reisen. Wenn Sie sich beworben, aber Ihr Dokument noch nicht erhalten haben, führen Sie Ihre Fiktionsbescheinigung mit.
Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel GB beantragt haben, sollten Sie einen glaubwürdigen Nachweis mit sich führen, dass Sie sich in Deutschland aufhalten. Dies kann eine Meldebestätigung, ein Mietvertrag oder eine auf Ihren Namen lautende Rechnung eines Versorgungsunternehmens sein, die aus dem Jahr 2020 stammt.
Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann es sein, dass Ihnen an der Grenze zusätzliche Fragen gestellt werden, um in den Schengen-Raum einzureisen, und dass Ihr Pass abgestempelt wird. Ihre Rechte in Deutschland werden dadurch nicht beeinträchtigt.
Prüfen Sie vor der Reisebuchung, ob Ihr Reisepass für die Reise gültig ist, und erneuern Sie ihn, wenn er nicht mehr lange genug gültig ist.
Der Reisepass eines Erwachsenen oder eines Kindes muss noch mindestens 6 Monate gültig sein, um in die meisten Länder Europas (außer Irland) zu reisen.
Wenn Sie Ihren aktuellen Reisepass erneuert haben, bevor der vorherige ablief, wurden möglicherweise zusätzliche Monate zum Ablaufdatum hinzugefügt. Alle zusätzlichen Monate in Ihrem Reisepass, die länger als 10 Jahre zurückliegen, dürfen nicht auf die erforderlichen 6 Monate angerechnet werden.
UK Emergency Travel Documents (ETDs) werden für die Einreise, den luftseitigen Transit und die Ausreise aus Deutschland akzeptiert.
Wenn Sie beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten, sollten Sie sich bei der deutschen Botschaft ausführlich über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen informieren.
Die Kriminalitätsrate ist im Großen und Ganzen ähnlich wie in Großbritannien. Treffen Sie vernünftige Vorsichtsmaßnahmen, um Überfälle, Taschenraub und Taschendiebstahl zu vermeiden. Seien Sie besonders auf Flughäfen, Bahnhöfen und an überfüllten öffentlichen Plätzen wachsam. Lassen Sie Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt. Wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde, müssen Sie zur nächsten Polizeistation gehen und eine polizeiliche Anzeige erstatten.
Im Jahr 2019 gab es in Deutschland 3.046 Verkehrstote (Quelle: Department for Transport). Dies entspricht 3,7 Verkehrstoten pro 100.000 Einwohner und steht im Vergleich zum britischen Durchschnitt von 2,6 Verkehrstoten pro 100.000 Einwohner im Jahr 2019.
Wenn Sie in Deutschland Auto fahren wollen, müssen Sie jederzeit einen gültigen Führerschein, eine Versicherung und Fahrzeugpapiere im Fahrzeug mitführen. Wenn das Fahrzeug nicht dem Fahrer gehört, kann auch die schriftliche Genehmigung des eingetragenen Eigentümers verlangt werden. Das Mindestalter für das Führen eines Autos in Deutschland beträgt 18 Jahre.
Ab dem 1. Januar 2021 benötigen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente.
Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug anreisen, benötigen Sie eine grüne Karte und einen GB-Aufkleber. Möglicherweise benötigen Sie auch einen internationalen Führerschein (IDP), um in einigen EU-Ländern und Norwegen zu fahren, wenn Sie einen haben:
Das Bundesverkehrsministerium hat weitere Informationen zur Gültigkeit von nicht-deutschen Führerscheinen
Wenn Sie in Deutschland leben, finden Sie im Leitfaden Living in Informationen zu den Anforderungen für Einwohner.
In einigen Innenstädten gibt es eine Umweltzone. Nur Fahrzeuge, die bestimmte Abgasnormen erfüllen, dürfen die Zone befahren. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Umweltbundesamtes.
Es ist verboten, auf deutschen Straßen an Kraftfahrzeugrennen oder Rallyes teilzunehmen.
Siehe die Leitfäden der Europäischen Kommission, des AA und des RAC zum Fahren in Deutschland.
Sie sollten alle Sicherheitshinweise der örtlichen Behörden befolgen, da in einigen Gebieten Lawinengefahr besteht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ankunft immer bei den örtlichen Fremdenverkehrsämtern über die aktuellen Schnee- und Wetterbedingungen. Lawinenpiepser (Empfänger) sind die gebräuchlichsten Rettungsgeräte und bieten bei richtiger Anwendung die schnellste Möglichkeit, ein Lawinenopfer zu orten.