Zollbestimmungen und erforderliche Dokumente
Einfuhrbestimmungen für persönliche Gegenstände
Entsprechend seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union hält Österreich alle Vorschriften der Europäischen Union ein. Obwohl die EU eine recht liberale Außenhandelspolitik verfolgt, gibt es eine Reihe von Beschränkungen, insbesondere für landwirtschaftliche Produkte, die sich aus der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ergeben: Die Anwendung von Ausgleichszahlungen für den Import und Export von landwirtschaftlichen Produkten, die die Entwicklung der Landwirtschaft innerhalb der EU fördern sollen, impliziert eine Reihe von Kontroll- und Regulierungssystemen für die Waren, die in das EU-Gebiet gelangen.3 Bestimmte nichttarifäre Hemmnisse gibt es auch in den Bereichen Pharmazeutik, Telekommunikation, Biotechnologie, Kühlmittel sowie Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen.
Kostenlose Einfuhr für Passagiere, die mit Waren für den persönlichen Gebrauch ankommen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich gekauft wurden:
1. Tabakwaren, für Fahrgäste ab 17 Jahren:
2. alkoholische Getränke, für Fahrgäste ab 17 Jahren:
Kostenlose Einfuhr für Passagiere aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (inkl. Aland-Inseln, Kanarische Inseln, Kanalinseln und andere ähnliche Gebiete) :
1. Tabakwaren, für Fahrgäste ab 17 Jahren:
2. alkoholische Getränke, für Fahrgäste ab 17 Jahren:
3. für den persönlichen Bedarf ausreichende Arzneimittel;
4. sonstige Waren (für Flugreisende) bis zu einem Gesamtwert von EUR 430,- pro Reisendem oder EUR 150,- (pro Passagier unter 15 Jahren).
Produkte tierischen Ursprungs, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat, Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz stammen, dürfen nicht in einen EU-Mitgliedstaat eingeführt werden, mit Ausnahme begrenzter Mengen aus Andorra, den Färöer-Inseln, Grönland und Island sowie kleiner Mengen bestimmter Produkte aus anderen Ländern.
Importierte Waren sind beim Zoll zu deklarieren. Zu diesem Zweck wird ein Einheitspapier oder SAD verwendet. Das Einheitspapier kann der österreichischen Zollverwaltung physisch oder durch eine elektronische Anmeldung vorgelegt werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier Hauptzollamt Wien.
Importierte Produkte unterliegen beim Eintritt in das österreichische Zollgebiet der Einfuhrumsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr wird auf der Grundlage des Zollwerts der importierten Waren berechnet. Der Importeur hat Anspruch auf eine Mehrwertsteuererstattung von der Steuerbehörde, sobald die importierte Ware in der Vertriebskette weiterverkauft oder reexportiert wird.
Als Mitglied der EU benötigt Österreich für die meisten Waren, insbesondere für landwirtschaftliche Produkte, Einfuhrlizenzen. Dies gilt für alle Herkunftsländer, auch für die Vereinigten Staaten. Für bestimmte Importe aus bestimmten Ländern, wie z. B. Schuhe aus China, gelten Sonderregelungen. EU-Importquoten werden über die Vergabe von Importlizenzen an qualifizierte Unternehmen abgewickelt. Österreichische Importeure müssen in der Regel eine Exporteurlizenz des Lieferlandes vorweisen und anschließend eine Einfuhrgenehmigung bei den österreichischen Behörden einholen
Für die meisten anderen Güter ist das österreichische Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die Genehmigungsbehörde. Die Einfuhr von Kriegsmaterial erfordert eine Lizenz und eine Einzelgenehmigung für jede Sendung durch das österreichische Innenministerium.
Waren, die als Muster verwendet werden und als solche gelten, sind zur zollfreien Einfuhr zugelassen. Um in Frage zu kommen, müssen sie von geringem Wert sein (45 EUR oder weniger), während der Vorführung verbraucht oder vernichtet werden und so verpackt und ordnungsgemäß gekennzeichnet sein, dass eine Verwendung als andere als Muster ausgeschlossen ist. (d.h. Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Parfüm und chemische Produkte). Es sollte nicht mehr als ein Muster von jedem Stil oder jeder Qualität in einer Sendung sein.
Österreich und die EU verwenden das Zollverfahren Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr, den Transit und die vorübergehende Verwendung von Waren für bestimmte Zwecke, die zoll- und steuerfrei sind.
Vorgänge, die innerhalb des EWR durchgeführt werden, sind zollfrei.
Für Waren mit Ursprung außerhalb Europas gilt der Gemeinsame Zolltarif der Europäischen Union. Im Allgemeinen ist der Zoll relativ niedrig und liegt zwischen 5,0 % und 14 % für Industriegüter. Für viele Produkte gelten jedoch aufgrund von Handelsabkommen reduzierte oder gar keine Zölle (laut Eurostat werden etwa 70 % der Importe, die in die EU gelangen, zum Nulltarif eingeführt).
Landwirtschaftliche Produkte, die von außerhalb der EU importiert werden, unterliegen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), wobei die Zölle auf diese Artikel durch ein System von variablen Abgaben oder anderen Gebühren ergänzt werden.
Katzen und Hunde unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 und der Verordnung (EU) 576/2013 .
Zusätzlich benötigen Hauskatzen und -hunde, die aus den folgenden Ländern einreisen, keinen serologischen Test auf Tollwut (Antikörpertitration)
Sie können bis zu zwei gesunde Haustiere in einem zugelassenen Transportbehälter befördern.
Ihr Haustier muss mindestens zwölf Wochen alt sein (16 Wochen von oder nach den USA). Jungtiere müssen von ihrer Mutter entwöhnt werden.
Ihr Haustier kann in der Kabine und/oder im Frachtraum befördert werden, abhängig von der Größe und dem Gewicht Ihres Haustieres (einschließlich Transportbehälter) und den geltenden Vorschriften im jeweiligen Land. Die entsprechenden Details finden Sie auf dieser Seite unten.
Für die Beförderung Ihres Assistenzhundes (z. B. Blindenhund oder Hörhund) gelten besondere Bedingungen.
Die Beförderung von großen Tieren zu bestimmten Zielen im Frachtraum ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Einschränkungen nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Beförderung von Hunden und Katzen, die zu kurznasigen (brachycephalen) Rassen gehören, seit dem 1. Januar 2020 eingeschränkt ist. Bestehende, bestätigte Buchungen sind auch nach dem 1. Januar 2020 weiterhin gültig.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten. Wir prüfen die Beförderungsbedingungen und den verfügbaren Platz.
Allgemeine Informationen und Anmeldung telefonisch unter +43 5 1766 1000 oder per E-Mail an unser Service Center.
Der Transportbehälter muss:
Tiere, für die in der Passagierkabine kein Platz vorhanden ist, können im Frachtraum befördert werden, sofern die entsprechenden Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Bitte teilen Sie uns bei der Buchung die Größe und das Gewicht des Transportbehälters mit, den Sie zur Verfügung stellen. Der Container muss den Vorschriften der IATA (International Air Transport Association) entsprechen. Wir prüfen die Platzverfügbarkeit und die Lademöglichkeiten im Flugzeug.
Maximal zwei Haustiere, die aneinander gewöhnt sein müssen, mit einem maximalen Einzelgewicht von 14 kg pro Tier dürfen in einem einzigen Transportbehälter untergebracht werden.
Austrian Airlines behalten sich das Recht vor, den Zustand des Transportbehälters und das Verhalten des Tieres beim Check-in zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das Tier während der gesamten Reise sicher und geschützt befördert wird.
Sparen Sie sich Zeit, Stress und Geld, indem Sie sich für World Baggage Network entscheiden.
Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Wir können jedoch keine Garantie für die Richtigkeit geben.