Zollbestimmungen für Ihre Reise nach Bulgarien

Last modified: September 5, 2023
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Zollbestimmungen

Lokale Gesetze und Bräuche

Die bulgarischen Behörden nehmen alle Drogen- und Sexualdelikte sehr ernst. Bei Ausländern, die wegen solcher Straftaten verurteilt werden, ist mit Freiheitsstrafen zu rechnen. Auch Straftaten im Zusammenhang mit Trunkenheit, ordnungswidrigem Verhalten und Rowdytum werden unter Umständen ernster behandelt als im Vereinigten Königreich.

Homosexualität ist nicht illegal, aber die öffentliche Haltung ist weniger tolerant als im Vereinigten Königreich, und die LGBT-Gemeinschaft hält sich im Allgemeinen zurück. In Sofia gibt es einige Schwulenbars und -clubs; seit 2008 findet in der Stadt auch die jährliche Sofia Pride statt. Die Sofia Pride und die begleitenden LGBT-Veranstaltungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit und wurden 2019 von über 6.000 Menschen besucht. Die Veranstaltung zieht jedoch auch negative Aufmerksamkeit auf sich und wird mit verstärkter Polizeipräsenz und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Wenn Sie an der Parade teilnehmen möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die von den Organisatoren herausgegebenen Sicherheitsregeln. Lokale Informationen zu LGBT-Themen in Bulgarien finden Sie auf der Website des bulgarischen Helsinki-Komitees. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise auf unserer Seite mit Informationen und Ratschlägen für die LGBT-Gemeinschaft.

Vermeiden Sie es, in der Nähe von potenziell sensiblen Bereichen wie Militäreinrichtungen zu fotografieren. Im Zweifelsfall sollten Sie um Erlaubnis bitten.

Das Bedecken des Gesichts mit einem Kleidungsstück (z. B. einer Burka oder einer ähnlichen Kopfbedeckung) an öffentlichen Orten, einschließlich Regierungsgebäuden, Straßen, Parks, Gärten, Restaurants, Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln, ist in Bulgarien verboten. Das Bedecken des Gesichts in der Öffentlichkeit wird mit einer Geldstrafe geahndet.

Es gibt zahlreiche Berichte über Käufer, die beim Kauf einer Immobilie betrogen wurden. Seien Sie vorsichtig und lassen Sie sich vor einem Kauf umfassend rechtlich beraten. Handeln Sie nur mit etablierten und seriösen Immobilienmaklern oder mit anderen Kontakten, von denen Sie wissen, dass sie zuverlässig und echt sind. Siehe den Leitfaden des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten, Commonwealth und Entwicklung zum Kauf von Immobilien in Bulgarien.

Verbringen von Lebensmitteln und Getränken in die EU

Sie dürfen kein Fleisch, keine Milch oder Produkte, die diese enthalten, in EU-Länder mitnehmen. Es gibt einige Ausnahmen aus medizinischen Gründen, z. B. bestimmte Mengen an Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung oder Tiernahrung, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind.

Die Zollwertermittlung basiert auf dem zollpflichtigen Transaktionswert auf der Grundlage:

Kaufpreis + Transportkosten + Be- und Entladen + Versicherungskosten + Provisionen + Lizenzgebühren + 20 % Mehrwertsteuer, die bei der Zollabfertigung erhoben wird. Einige Waren sind verbrauchssteuerpflichtig.

  • Die Einfuhrprozesse umfassen:
  • Ein Zollanmeldungsdokument
  • eine nachträgliche Prüfung der relevanten Dokumente oder Daten
  • Vorlage einer Rechnung oder Pro-forma-Rechnung, eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung über die Beförderung der Waren im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Zollpräferenzbehandlung, von Beförderungspapieren, einer Versicherungspolice, einer Spezifikation, einer Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI) und einer Packliste
  • Ein Veterinär- oder Gesundheitszeugnis für Waren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
  • Andere Dokumente oder Laboranalysen
  • Eine EG-Sicherheitsverordnung und die Vorab-Frachtanmeldung sind für alle Waren, die die EG verlassen, dort ankommen oder durch sie befördert werden, obligatorisch.
  • Genehmigungen und Lizenzen
  • Ein bulgarischer Erlass ist erforderlich für die nichtautomatische Genehmigung von Kernmaterial, Sprengstoffen, Waffen, Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Pflanzenschutzmitteln und Arzneimitteln für die Humanmedizin
  • Der bulgarische Zoll kontrolliert die Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Die bulgarischen Vorschriften folgen der EU-Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die Güter und Technologien aus den Bereichen Atomwaffen, chemische und biologische Kriegsführung sowie Raketen umfasst. Siehe die bulgarischen Informationen zur Ausfuhrkontrolle Ausfuhrkontrolle

Besondere Import-/Exportanforderungen und -bescheinigungen

  • REACH (Registration, Evaluation and Authorisation and Restriction of Chemicals) – eine umfassende Reform der EU-Chemikalienpolitik – wurde 2006 in allen EU-Ländern Gesetz. REACH betrifft praktisch alle Industriezweige, von der Automobilindustrie bis zu Textilien, und schreibt vor, dass Chemikalien, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellt oder in die EU importiert werden, bei einer zentralen europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden müssen. Siehe: Tabelle der Kandidatenliste .
  • WEEE & RoHS: Die EU-Vorschriften über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) bringen eine finanzielle Verpflichtung für US-Exporteure mit sich und verlangen von US-Exporteuren (oder deren lokalen Partnern), Produkte bei einer nationalen WEEE-Behörde zu registrieren. WEEE schränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe (RoHS) ein, darunter Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE. US-Exporteure können aufgefordert werden, die RoHS-Richtlinie durchzusetzen und von Fall zu Fall Nachweise für die Sorgfaltspflicht und die Einhaltung von Stoffverboten vorzulegen. Siehe: WEEE
  • Produkte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sollten in zugelassenen lokalen Labors in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden analysiert werden. Die staatliche Agentur für Normung und Metrologie setzt die bulgarischen Qualitätsstandards streng durch, die nicht immer mit den allgemein anerkannten internationalen Standards übereinstimmen. Ausländische Bescheinigungen können als angemessen betrachtet werden, müssen es aber nicht. Nach Erteilung der Genehmigung können die Waren auf dem lokalen Markt verkauft werden. Siehe: Regierung


Gebrauchte Haushaltswaren und persönliche Gegenstände

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie des Personalausweises / der Aufenthaltsgenehmigung
  • Wertangabe / Pro-forma-Rechnung
  • Packliste
  • Liste der elektronischen Geräte (mit Seriennummern und Modell)
  • Arbeitsvertrag (muss mindestens 12 Monate gelten)
  • Kopie des Wohnungsmietvertrags (mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten)
  • Kopie der Flugtickets für die Rückreise nach Bulgarien
  • Original-Konnossement (OBL) / Luftfrachtbrief (AWB)
  • Kopie des Diplomatenpasses (Diplomaten)
  • Vollmacht (zurückkehrende Bürger)
  • Diplomatenausweis (Diplomaten)
  • Abtretungserklärung (nur für Diplomaten – ausgestellt von der Botschaft, in der die Stellung und die Aufgaben des Eigentümers der Waren angegeben sind)
  • Erklärung zur vorübergehenden Einfuhr (Diplomaten)
  • Original T2L (von den Zollbehörden des Ursprungslandes ausgestellt)

Spezifische Informationen

  • Die Anmeldung zur vorübergehenden Einfuhr muss von der Botschaft erstellt und vom bulgarischen Außenministerium genehmigt werden.
  • Die Gepäckabfertigung erfolgt am ersten Einreiseflughafen in Bulgarien.
  • Nicht verbotene Gegenstände können vorübergehend für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten eingeführt werden; die Zollgebühren werden nicht erhoben, wenn ein Garantieschreiben einer bulgarischen Organisation vorliegt, aus dem hervorgeht, dass die Waren zurückgeschickt oder die Gebühren bezahlt werden.

Anmerkung: Die Verbringung von Haushaltswaren, die von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die EU verlegen, eingeführt werden, ist nach den Kriterien der Artikel 3 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 1186 / 2009 des Rates von Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer befreit.

Abgabenpflichtige Artikel

Seit seinem Beitritt zur EU im Jahr 2007 ist Bulgarien Mitglied der EU-Zollunion. Die meisten bulgarischen Zollvorschriften wurden durch EU-Vorschriften ersetzt. EU-Erzeugnisse werden zollfrei nach Bulgarien eingeführt, weshalb US-Erzeugnisse oft nicht wettbewerbsfähig sind. Die Zollsätze für Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU reichen von 4 bis 45 Prozent.

  • Schusswaffen und Munition (Genehmigung erforderlich)
  • Auf Heimcomputer und neue Elektrogeräte werden Zölle und Steuern erhoben, und der Kauf ist erforderlich
  • Edelmetall und Edelsteine müssen schriftlich angemeldet werden.
  • Medikamente für den persönlichen Gebrauch können eingeführt werden, dürfen aber nicht abgelaufen sein.
  • Tabak kann innerhalb der angegebenen Grenzen frei eingeführt werden:
    • Zigaretten (200)
    • Zigarillos (100)
    • Zigarren (50)
    • Rauchtabak (250 Gramm)
  • Für Alkohol kann innerhalb der angegebenen Grenzen eine kostenlose Einfuhr gewährt werden:
    • Wein (2 L)
    • Schaumwein oder aufgespriteter Wein (2 l)
    • Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol (1 L)
  • Kaffee (500 g), Kaffee-Extrakt (200 g)
  • Tee (100 g), Tee-Extrakt (40 g)
  • Parfüm (50 g), Eau de Toilette (250 ml)
  • Bargeld (bei Bargeldbeträgen von mehr als 8000 Lew ist vor der Einfuhr eine Zollanmeldung abzugeben)
  • Heimcomputer werden nicht als persönliche Gegenstände akzeptiert und unterliegen den Zollgebühren und Einfuhrsteuern.
    – Für neue Elektrogeräte und Möbel fallen Zölle und Steuern an.
    Rechnungen erforderlich
    – Auf Alkohol und andere Spirituosen werden Zölle erhoben
    – Bis zu 60g in Schmuck und Accessoires aus Gold- und Platinlegierungen insgesamt ohne
    – Silber, unbearbeitet oder halbbearbeitet, und Münzen sowie Schmuck und Zubehör aus Silberlegierungen bis zu einem Gesamtgewicht von 300 g ohne Rücksicht auf den Silbergehalt;
    – Man muss die Edelmetalle, die Edelsteine und die Waren mit und aus ihnen über die oben erwähnten Beträge, sowie die Waren aus Edelmetallen und Edelsteinen, die in Form von Pulver oder einer anderen Form getragen werden, die oben nicht erwähnt wurden, schriftlich anmelden.

Kostenlose Einfuhr für Passagiere, die mit innerhalb der EU gekauften Waren ankommen, die nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind:

Tabakwaren für Fahrgäste ab 17 Jahren:

  • 800 Zigaretten;
  • 400 Zigarillos (max. 3g pro Stück);
  • 200 Zigarren;
  • 1 Kilogramm Rauchtabak;

Alkoholische Getränke, für Fahrgäste ab 17 Jahren:

  • 10 Liter Spirituosen über 22% und Ethylalkohol;
  • 20 Liter alkoholische Getränke mit weniger als 22%;
  • 90 Liter Wein (jedoch nicht mehr als 60 Liter Sekt);
  • 110 Liter Bier;

Kostenlose Einfuhr für Passagiere aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (inkl. Kanarische Inseln, Kanalinseln und andere ähnliche Gebiete):

Tabakwaren, für Fahrgäste ab 17 Jahren:

  • 200 Zigaretten; oder
  • 100 Zigarillos (max. 3 Gramm pro Stück); oder
  • 50 Zigarren; oder
  • 250 Gramm Rauchtabak; oder
  • proportionales Sortiment;

Alkoholische Getränke, für Fahrgäste ab 17 Jahren:

  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 % Volumen oder nicht vergällter Ethylalkohol mit mehr als 80 % Volumen; oder
  • 2 Liter Spirituosen oder Aperitifs aus Wein oder ähnlichen Getränken mit weniger als 22 % Volumen oder Schaumweine oder Likörweine; oder
  • eine anteilige Mischung dieser Produkte; und darüber hinaus
  • 4 Liter stiller Wein; und
  • 16 Liter Bier;

Andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 430,- EUR.

Produkte tierischen Ursprungs, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat, Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz stammen, dürfen nicht in einen EU-Mitgliedstaat eingeführt werden, mit Ausnahme begrenzter Mengen aus Andorra, den Färöer-Inseln, Grönland und Island sowie kleiner Mengen bestimmter Produkte aus anderen Ländern.

Verbotene Gegenstände

  • Illegale Drogen
  • Waffen und Munition – sofern keine Genehmigung eingeholt wurde
  • Messer und tödliche Waffen
  • Gefährliche Chemikalien
  • Stoffe, die die Ozonschicht schädigen
  • Unter Quarantäne gestellte Haustiere
  • Pornografisches Material

Sonstiges (Haustiere, Motoren und andere.)

Haustiere

Erforderliche Dokumente

  • Heimtierausweis
  • Impfpass
  • Tierärztliches Gesundheitszeugnis / Bescheinigung
  • Identifikations-Chip

Spezifische Informationen

  • Die tierärztliche Gesundheitsbescheinigung muss von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt werden, der die Herkunft und den Gesundheitszustand des Tieres angibt und innerhalb von 24 Stunden nach der Ausfuhr ausgestellt wird.
  • Haustiere, die jünger als 3 Monate sind, müssen von Geburt an im Haus gelebt haben.
  • Die Tollwutimpfung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
  • Die Tiere werden bei ihrer Ankunft vom Personal untersucht.

Kraftfahrzeuge

Erforderliche Dokumente

  • Original Fahrzeugbrief / Zulassung
  • Einkaufsrechnung
  • Technische Daten (Modell, Marke, Herstellungsjahr, erstes Zulassungsjahr, Kilowattleistung des Motors, Farbe usw.)

Spezifische Informationen

  • Die Kilowattleistung des Motors muss nach dem europäischen System DIN oder dem amerikanischen System SAE angegeben werden.
  • Ein im HHG-Container enthaltenes Fahrzeug kann zu Verzögerungen bei der Verschiffung führen, da Fahrzeuge nur bei bestimmten Zollämtern abgefertigt werden.

Währung

Währung Einfuhrbestimmungen:

Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Ausfuhr.

Währung Exportbestimmungen:

Landeswährung (bulgarischer Lew – BGN) und Fremdwährungen:

  • Keine Beschränkungen bei der Einreise aus oder der Weiterreise in einen anderen EU-Mitgliedstaat.
  • Bei direkter Einreise aus einem Land außerhalb der EU oder bei Weiterreise dorthin: Beträge über 10.000,- EUR oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankwechsel und Schecks jeglicher Art) müssen angemeldet werden.
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