Zollbestimmungen für Ihre Reise nach Burundi

Last modified: September 4, 2023
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Zollbestimmungen

Homosexuelle Handlungen sind seit 2009 kriminalisiert. Die Strafe umfasst eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe, obwohl es bisher keine strafrechtliche Verfolgung gegeben hat. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT) werden in der lokalen Kultur überhaupt nicht akzeptiert.

Drogendelikte werden streng geahndet.

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Reisepasses
  • Arbeitszeugnis
  • Original-Packliste
  • Original-Konnossement (OBL) – keine Expressfreigabe akzeptiert / Luftfrachtbrief (AWB)
  • Frachtrechnung oder OBL mit Angabe der Frachtkosten
  • Bewertetes Originalinventar in englischer oder französischer Sprache, datiert und unterzeichnet vom Eigentümer der Waren
  • Rechnung für Elektroartikel und -geräte
  • Kopie des burundischen Visums für die Inanspruchnahme der Befreiung
  • Bescheinigung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die freie Einreise (Diplomaten)

Spezifische Informationen

  • Alle Dokumente müssen dem Agenten vor der Ankunft der Sendung vorgelegt werden, um eine zollfreie Abfertigung zu erhalten.
  • Wenn der Eigentümer der Waren für eine NRO, eine Botschaft oder eine internationale Organisation arbeitet, gilt für alle diplomatischen Sendungen eine „taxe de voirie“ in Höhe von 0,85 % des CIF-Wertes.
  • Alle gebrauchten Haushaltswaren für nicht-diplomatische Sendungen unterliegen Einfuhrzöllen und Steuern in Höhe von etwa 7,5 % des CIF-Wertes.
  • Für alle neuen Haushaltswaren für nicht-diplomatische Sendungen werden Zölle und Steuern wie für alle Handelswaren erhoben.
    • Die durchschnittlichen Zölle betragen etwa 40 % des CIF-Wertes.
      • Umschlag 4% CIF-Wert
      • Transaktionssteuer 17% von (CIF + Zölle + Handling)
      • Kleidung 40% CIF
      • Lebensmittel 40% CIF
      • Möbel 40% CIF
      • Persönliche Gegenstände 25% CIF
  • Diplomaten müssen vom Außenministerium eine Bescheinigung über die freie Einreise erhalten.

Wenn die Genehmigung erteilt wird, schuldet der Eigentümer der Waren nur die statistische Steuer in Höhe von 1,5 % des CIF-Wertes.

Abgabenpflichtige Artikel

Kostenlose Einfuhr von:

  • 250 Gramm Tabakerzeugnisse;
  • 1 Liter eines alkoholischen Getränks

Alkohol (nur „Fond de Cave“) ist erlaubt und zollfrei (maximal 20 Flaschen).

Bei einem Wert von mehr als 500 USD wird eine Inspektion vor der Verschiffung sowie eine Einfuhrlizenz verlangt.

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen ist außerdem ein tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Außerdem muss eine Tollwutimpfung aus dem Herkunftsland nachgewiesen werden.

Kostenlose Ausfuhr von Geschenken und Reisesouvenirs im Wert von bis zu 300 BIF

Verbotene Gegenstände

  • Schusswaffen und Munition (eine Genehmigung der Gebietsverwaltung ist erforderlich)
  • Übermittlungseinrichtungen
  • Illegale Drogen
  • Waffen, Sprengstoffe und Munition
  • Messer und tödliche Waffen
  • Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse
  • Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • Gefährliche Materialien
  • Falsches Geld und gefälschte Waren
  • Pornografisches Material

Sonstiges (Haustiere, Motoren und andere.)

Waffen- und Munitionsvorschriften:

Es ist nicht erlaubt, Waffen und/oder Munition einzuführen.

Wilde Fauna und Flora:

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und ihrer Erzeugnisse ist nach CITES verboten oder eingeschränkt.

Haustiere:

Hunde und Katzen benötigen:

  • eine Veterinärbescheinigung, die spätestens 15 Tage vor der Abreise am Herkunftsort ausgestellt wurde, und
  • eine Einfuhrgenehmigung.

Bei der Ankunft findet eine tierärztliche Untersuchung statt. Die Gesundheitsbescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Herkunftsland, Name und Vorname und Anschrift des Besitzers, Tierart, Geschlecht des Tieres, dass das Tier frei von Zecken ist und nicht mit ansteckenden Krankheiten in Berührung gekommen ist.
Aus der Gesundheitsbescheinigung muss hervorgehen, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft wurden:

  • mehr als einen Monat, aber weniger als 12 Monate vor der Abreise, wenn ein aktivierter oder Kelev
    Impfstoff verwendet wurde, oder
  • 36 Monate vor der Abreise, wenn ein avianisierter (Flury) Impfstoff verwendet wurde.

Gepäckabfertigungsvorschriften:

Das Gepäck wird auf dem ersten Einreiseflughafen in Burundi abgefertigt.

Ausgenommen: Gepäck von Transitreisenden mit einem Ziel außerhalb Burundis, wenn die Reisenden das Transitgebiet nicht verlassen.

Währung

Währung Einfuhrbestimmungen:

Landeswährung (Burundischer Franc-BIF): keine Einschränkungen.
Fremdwährungen: bis zu USD 10.000,-

Währung Exportbestimmungen:

Landeswährung (Burundischer Franc-BIF): keine Einschränkungen.
Fremdwährungen: bis zu USD 10.000,-

Kraftfahrzeuge

Erforderliche Dokumente

  • Original-Zulassungskarte
  • Kopie des Reisepasses
  • Original-Kaufrechnung
  • OBL

Spezifische Informationen

  • Auf dem OBL müssen Fahrgestellnummer, Motornummer, Hubraum, Baujahr, Marke und Modell angegeben sein.
  • Ein Auto, das älter als 8 Jahre ist, darf nicht nach Burundi eingeführt werden.
    • Bei der Einfuhr ist ein Bußgeld von 1000 Dollar an den Zoll zu entrichten.
  • Die Zollsätze für Kraftfahrzeuge sind wie folgt:
    • Diplomat 1% Bearbeitungsgebühr
    • Fahrzeug mit mehr als 10 Fahrgästen 15% CIF
    • Tourismusfahrzeug Zwischen 40% und 100% CIF
    • Umschlag 4% CIF-Wert
    • Transaktionssteuer 17% von (CIF + Zölle + Bearbeitung)
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