Zollbestimmungen
Alle persönlichen Gegenstände und Haushaltswaren, die nach Kamerun eingeführt werden, werden bei der Ankunft von Zollbeamten kontrolliert. Die Reisenden müssen ein Anmeldeformular ausfüllen, in dem die Waren aufgeführt sind. Dieses Formular wird zusammen mit Ihrem Reisepass beim Zoll vorgelegt.
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch können bis zu einem gewissen Grad zollfrei eingeführt werden. Geschenke und Souvenirs im Wert von bis zu 200.000 XAF sind ebenfalls zollfrei. Zum Nachweis des Eigentums und des Wertes sind jedoch Quittungen erforderlich, um die Zollabfertigung zu erleichtern.
Auf alles, was über die Freimengen hinausgeht, werden Zölle zwischen 10 % und 30 % erhoben. Die Aufbewahrung von Quittungen für neue Gegenstände dient als Eigentums- und Wertnachweis und beschleunigt die Zollabfertigung.
Abgabenpflichtige Artikel
Elektronik wie Computer, Laptops, Tablets, Smartphones, Kameras, Lautsprecher, Kopfhörer und DVD-Player können zollpflichtig sein.
Auch auf Parfüms, Düfte, Schmuck, Uhren und Edelmetalle werden in der Regel Zölle erhoben. Das gilt auch für Tabakwaren und Alkohol.
Verbotene Gegenstände
- Waffen jeglicher Art, einschließlich Schusswaffen, Munition, Messer usw.
- Illegale Drogen und Narkotika
- Obszönes oder pornografisches Material
- Gefälschte Waren und raubkopierte Materialien
- Schädliche Chemikalien, Gifte, radioaktive Stoffe
- Bedrohte Tierarten und Elfenbein
- Nicht-zertifiziertes Fleisch, Milchprodukte und Erzeugnisse
Sonstiges (Haustiere, Motoren und anderes)
Haustiere
Für Haustiere ist eine Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Viehzucht, Fischerei und Tierindustrie erforderlich.
Kraftfahrzeuge
Nur Fahrzeuge mit Linkslenkung können direkt eingeführt werden. Fahrzeuge mit Rechtslenkung müssen umgerüstet werden. Alle Fahrzeuge müssen die kamerunischen Abgasnormen erfüllen.
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen ein Carnet de Passage, um Zölle zu vermeiden.
Währung
Bargeldbeträge über 5 Millionen XAF müssen bei der Ankunft deklariert werden.
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