Zollbestimmungen für Ihre Reise nach Kanada

Last modified: September 4, 2023
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Zollbestimmungen

Lokale Gesetze und Bräuche

Versuchen Sie zu keiner Zeit, Fleisch, tierische Erzeugnisse oder Milchprodukte nach Kanada einzuführen, ohne sie bei den Zollbehörden anzumelden. Verbotene Lebensmittel werden beschlagnahmt, und es kann ein Bußgeld verhängt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Canadian Food Inspection Agency

Der Besuch eines Bauernhofs muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft angemeldet werden.

Seit dem 17. Oktober 2018 ist Cannabis für den Freizeitgebrauch in ganz Kanada legal erhältlich. Die örtlichen Gesetze können je nach Provinz oder Territorium, das Sie besuchen, variieren. Cannabis ist im Vereinigten Königreich nach wie vor eine verbotene Substanz der Klasse B, und es ist illegal, irgendeine Form von Cannabis ohne eine vom Innenministerium ausgestellte gültige Lizenz ins Vereinigte Königreich zu bringen. Dazu gehören Cannabis und Cannabinoidöle, die in Kanada für medizinische Zwecke verschrieben werden. Es ist außerdem illegal, Cannabis ohne eine von Health Canada genehmigte Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung über die kanadische Grenze zu bringen.

NICHT-RESIDENTEN:

  • 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200 Tabakstangen und 200 Gramm Tabakwaren;
  • 40 oz. (1,14 Liter) alkoholischer Getränke oder 51 oz. (1,5 Liter) Wein oder 288 oz. (8,5 Liter) Bier oder Ale;
  • Geschenke bis zu einem Wert von CAD 60,- (ausgenommen Tabakwaren, alkoholische Getränke und Werbematerial) pro Empfänger. Geschenke für mehrere Personen sind zulässig, wenn der Wert eines jeden Geschenks für jeden Empfänger 60 CAD nicht übersteigt.

EHEMALIGE AUFENTHALTER Kanadas nach einem Aufenthalt außerhalb Kanadas von 12 aufeinanderfolgenden Monaten oder mehr: alle Gegenstände, die sie besaßen und mindestens 6 Monate vor ihrer Rückkehr nach Kanada benutzt haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei der nächstgelegenen kanadischen Botschaft oder dem Konsulat.

Beschränkungen und Zölle auf Lebensmittel: Für die Einfuhr von Fleisch, Eiern, Molkereiprodukten, frischem Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln gelten komplexe Anforderungen, Beschränkungen und Limits, so dass dringend davon abgeraten wird, solche Waren nach Kanada einzuführen. Für bestimmte Samen, Pflanzen und Pflanzenteile gelten besondere Einfuhrbestimmungen. Weitere Informationen erhalten Sie von den CFIA Import Service Centres in Montreal, Toronto und Vancouver oder unter www.inspection.gc.ca.

Die folgenden Fleisch- und Molkereiprodukte dürfen nur aus den USA eingeführt werden und müssen als Produkte aus den USA gekennzeichnet sein:

  • 24 Eier;
  • Molkereiprodukte im Wert von CAD 20,-;
  • 3 Kilogramm Margarine;
  • 20 Kilogramm Fleisch und Fleischerzeugnisse, mit einer Einschränkung von:
    – max. 1 ganzer Truthahn oder 10 Kilogramm Truthahnprodukte;
    – max. 10 Kilogramm Huhn.

Verboten: Artikel aus Haiti, die aus Tierhäuten hergestellt sind (z. B. Trommeln). Weichschildkröten aus allen Ländern, auch aus den USA.

Alkoholische Getränke und/oder Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als ein Jahr sind:

  • 18 Jahre in den Provinzen Alberta, Manitoba und Quebec;
  • 19 Jahre für die Provinzen Britisch-Kolumbien, Neubraunschweig, Neufundland, die Nordwest-Territorien, Neuschottland, Ontario, Prince Edward Island, Saskatchewan und das Yukon-Territorium.

Alkoholische Getränke und/oder Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als ein Jahr sind:

  • 18 Jahre in den Provinzen Alberta, Manitoba und Quebec;
  • 19 Jahre für die Provinzen Britisch-Kolumbien, Neubraunschweig, Neufundland, die Nordwest-Territorien, Neuschottland, Ontario, Prince Edward Island, Saskatchewan und das Yukon-Territorium.

Alkoholische Getränke und/oder Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als ein Jahr sind:

  • 18 Jahre in den Provinzen Alberta, Manitoba und Quebec;
  • 19 Jahre für die Provinzen Britisch-Kolumbien, Neubraunschweig, Neufundland, die Nordwest-Territorien, Neuschottland, Ontario, Prince Edward Island, Saskatchewan und das Yukon-Territorium.

Alkoholische Getränke und/oder Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als ein Jahr sind:

  • 18 Jahre in den Provinzen Alberta, Manitoba und Quebec;
  • 19 Jahre für die Provinzen Britisch-Kolumbien, Neubraunschweig, Neufundland, die Nordwest-Territorien, Neuschottland, Ontario, Prince Edward Island, Saskatchewan und das Yukon-Territorium.

Wenn Zigaretten, Tabakstäbchen oder Tabakwaren in den persönlichen Freibetrag einbezogen sind, kann nur eine teilweise Befreiung gelten. Auf diese Waren muss eine Sondersteuer gezahlt werden, es sei denn, sie sind mit dem Verbrauchsteuerstempel „Duty Paid Canada Droit Acquitte“ versehen. Eine Einzelperson darf max. 5 Einheiten von Tabakwaren, die nicht verpackt und nicht mit dem Verbrauchssteuerzeichen versehen sind. Eine Einheit besteht entweder aus 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200 Gramm Tabakwaren oder 200 Tabakstäbchen.

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Reisepasses (nur Fotoseite)
  • Nachweis des Wohnsitzes im Ausland für mindestens 12 Monate (Kontoauszüge, Rechnungen der Versorgungsunternehmen, Mietquittungen, Einkommenssteuererklärungen usw. für den ersten und letzten Monat des 12-Monats-Zeitraums) (rückkehrende Bürger)
  • Detailliertes Inventar / Packliste in Englisch oder Französisch
    • Der Eigentümer der Waren sollte bereit sein, auf Anfrage ein bewertetes Inventar vorzulegen.
  • Quittungen für neue Gegenstände
  • Buchungsbeleg für persönliche Gegenstände (Formular BSF186, früher bekannt als Formular B4)
  • Original-Konnossement (OBL) / Luftfrachtbrief (AWB)
  • Schankerlaubnis, falls zutreffend
  • Einwanderungspapiere, falls zutreffend
  • Inhaber einer Arbeitserlaubnis/eines Studentenvisums, falls zutreffend
  • Nachweis des Wohnsitzes in Kanada (Kopie der Urkunde/des Kaufvertrags/des Mietvertrags) (saisonal ansässige Personen)
  • Kopie der Sterbeurkunde (Einfuhr von Erbschaftssachen)
  • Kopie des Testaments oder des Schreibens des Nachlassverwalters (Einfuhr von Nachlassgegenständen)
  • Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Privilegien des kanadischen Außenministeriums (Diplomaten)

Spezifische Informationen

  • Der Eigentümer der Waren muss bei der Zollabfertigung anwesend sein oder einen zugelassenen Zollmakler beauftragen, die Abfertigung in seinem Namen vorzunehmen.
  • Zurückkehrende Kanadier können Haushaltswaren und persönliche Gegenstände unter den folgenden Bedingungen zollfrei einführen:
    • Die Waren waren mindestens 6 Monate vor der Einfuhr im Besitz des Eigentümers und wurden von diesem benutzt.
    • Der Eigentümer der Waren hat mindestens 12 Monate lang im Ausland gelebt.
      • Wenn der Eigentümer der Waren länger als 5 Jahre im Ausland gelebt hat, ist der Eigentümer der Waren von der 6-monatigen Eigentumsregel befreit.
    • Die Waren müssen noch im Besitz und in Gebrauch sein, und die Sendung darf keine Waren enthalten, die innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr zum Wiederverkauf bestimmt sind oder anderweitig veräußert werden.
  • Die Sendungen müssen bei der Ankunft des Eigentümers in Kanada beim Zoll am Eingangshafen (POE) (Flughafen/U.S.-Kanada-Grenze) angemeldet werden.
    • Der Zoll stellt dann die für die Zollabfertigung erforderlichen Dokumente aus:
      • BSF186 Buchungsbeleg für persönliche Gegenstände
      • BSF715 Buchungsbeleg für Gelegenheitsgüter.
    • Der Eigentümer der Waren muss eine Liste der einzuführenden Gegenstände vorlegen.
    • Es wird empfohlen, eine Kopie der Packliste/des Inventars zur Vorlage beim Zoll mitzuführen.
    • Der Zoll kann eine Wertangabe für die Sendung verlangen (zurückkehrende Bürger).
  • Bei Einwanderern und Inhabern von Arbeits-/Studentenvisa müssen die Waren vor der Einfuhr in ihrem Besitz sein und benutzt werden, und die Sendung darf keine Waren enthalten, die 12 Monate nach der Einfuhr für eine zollfreie Einfuhr verkauft oder anderweitig veräußert werden sollen.
  • Jeder einzelne Haushaltsgegenstand oder persönliche Gegenstände, einschließlich Kraftfahrzeuge, die nach dem 31. März 1977 erworben wurden und einen Wert von mehr als 10.000 Dollar haben, unterliegen den regulären Abgaben und Steuern auf den überschüssigen Betrag.
    • Saisonal ansässige Personen können Haushaltsgegenstände und persönliche Gegenstände unter den folgenden Bedingungen zollfrei einführen:
      • Die Sendung kann Haushaltsmöbel und Einrichtungsgegenstände für einen Saisonwohnsitz umfassen, mit Ausnahme von Baumaterialien, Elektroinstallationen oder anderen Gegenständen, die dauerhaft an einem Saisonwohnsitz angebracht oder in diesen integriert sind, sowie Werkzeuge und Ausrüstungen für die Instandhaltung eines Saisonwohnsitzes.
      • Die Waren müssen vor der Ankunft im Besitz und in Gebrauch gewesen sein.
      • Die Waren können frühestens nach 12 Monaten verkauft werden.
      • Die Waren sind für den persönlichen Gebrauch des Eigentümers oder seiner Familie bestimmt und nicht für gewerbliche, industrielle oder berufliche Zwecke.
      • Ein Kaufnachweis oder eine Kopie des Mietvertrags ist für jede Person erforderlich, die nicht in Kanada ansässig ist, aber eine Wohnung besitzt oder eine Wohnung für mindestens drei Jahre zur persönlichen Nutzung gemietet hat.
      • Es ist nur eine Sendung dieser Art zulässig.
  • Aus der Kopie des Testaments oder dem Schreiben des Nachlassverwalters muss hervorgehen, dass der Eigentümer der Waren der Begünstigte der genannten Gegenstände für die zollfreie Einfuhr ist (zollfreie Erbschaften).
  • Diplomaten können Haushaltswaren und persönliche Gegenstände zoll- und steuerfrei einführen.
  • Die kanadische Regierung hat die ISPM-15 (International Standards for Phytosanitary Measures Publication 15) Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade (auch bekannt als NIFM-15) verabschiedet, um die Behandlung von Holzverpackungsmaterial, das für den Transport von Waren verwendet wird, zu standardisieren.
  • Der ISPM -15 schreibt vor, dass Holzverpackungen entweder hitzebehandelt oder mit Methylbromid begast und mit dem international anerkannten Kennzeichen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) versehen sein müssen, oder anstelle des Kennzeichens muss der Sendung ein Pflanzengesundheitszeugnis beiliegen, in dem die verwendete Behandlung angegeben ist.

Abgabenpflichtige Artikel

  • Schusswaffen und Waffen müssen bei der Einreise nach Kanada bei der CBSA deklariert werden.
  • Für die Einfuhr von Sprengstoffen, Feuerwerkskörpern und Munition nach Kanada sind eine schriftliche Genehmigung und eine Genehmigung für die Einfuhr bestimmter Arten von Sprengstoffen, Feuerwerkskörpern und Munition erforderlich.
  • In den USA ansässige Personen dürfen in Kanada ohne ausdrückliche Genehmigung von Industry Canada Flugzeuge, Seefunkgeräte, Amateurfunkgeräte, CB-Funkgeräte, Funkgeräte des General Mobile Radio Service (GMRS) und des Family Radio Service (FRS) sowie zellulare und PCS-Mobilfunktelefone (Personal Communications Service) betreiben. Wenn Sie nicht in den USA ansässig sind, benötigen Sie für die Verwendung dieses Geräts eine Genehmigung von Industry Canada.
  • Zu gewerblichen Zwecken eingeführte Gegenstände

Wenn Sie Fahrzeuge, landwirtschaftliche Geräte oder andere Investitionsgüter zur Verwendung im Baugewerbe, in der Bauwirtschaft oder im verarbeitenden Gewerbe oder andere Waren zur Verwendung in einem Gewerbe einführen, müssen Sie die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) und alle anwendbaren Zölle auf diese Artikel entrichten.

Waren, die einer Einfuhrkontrolle unterliegen

Verbotene Gegenstände

  • Obszönes Material
  • Hasspropaganda
  • Kinderpornographie
  • Gebrauchte oder gebrauchte Matratzen
  • Gesundheitsprodukte (verschreibungspflichtige Medikamente)
  • Kulturgut

Sonstiges (Haustiere, Motoren und andere.)

Kraftfahrzeuge

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Reisepasses (nur Fotoseite)
  • Original-Besitznachweis (kann mit dem Fahrzeug mitgeschickt werden)
  • OBL
  • Vorherige Registrierung
  • Versicherungsnachweis
  • Muss den kanadischen Sicherheits- und Verschmutzungsstandardtest bestehen

Spezifische Informationen

  • Das Fahrzeug muss den kanadischen Normen entsprechen.
  • Alle Fahrzeuge werden bei ihrer Ankunft in Kanada von der kanadischen Landwirtschaftsaufsichtsbehörde inspiziert.
  • Das Fahrzeug muss länger als 6 Monate im Besitz und in Gebrauch sein, um in den Genuss der Steuer- und Zollbefreiung zu kommen.
  • Für zurückkehrende Einwohner galt eine Steuer- und Zollbefreiung für die ersten 10.000 Dollar des Fahrzeugwerts.
    • Für alles, was den Betrag von 10.000 $ übersteigt, werden die entsprechenden Zölle und Steuern erhoben.
  • Inhabern einer Arbeitserlaubnis/eines Studentenvisums werden für die Dauer der Erlaubnis die Steuern und Abgaben erlassen.
    • Das Fahrzeug wird für die Dauer der Arbeitserlaubnis / des Studentenvisums vorübergehend eingeführt und muss bei der Ausreise aus Kanada wieder ausgeführt werden.
  • Alle Autos/Motorräder sollten bei der Ankunft sauber und frei von Verschmutzungen oder Verunreinigungen sein.
  • Es wird empfohlen, den Versandpapieren einen Nachweis über die Reinigung (Quittungen) beizufügen.
    • Eine Dampfreinigung kann erforderlich sein.
  • Das Fahrzeug darf keinen Hausrat und keine persönlichen Gegenstände enthalten.
  • Nach Kanada eingeführte Kraftfahrzeuge können in Kanada nur zugelassen werden, wenn sie durch den kanadischen Zoll abgefertigt werden.

Haustiere

Vögel:

Vögel aus anderen Ländern als den USA: Vögel jeglicher Art dürfen nicht nach Kanada eingeführt werden, es sei denn, sie sind von einer Einfuhrgenehmigung begleitet, die vor der Ankunft in Kanada eingeholt werden muss. Dazu gehören auch Ziervögel (Papageien, Singvögel usw.). Die Einfuhr von Vögeln nach Kanada unterliegt ebenfalls der Kontrolle durch den Canadian Wildlife Service, so dass auch hier eine Genehmigung erforderlich sein kann. Weitere Informationen finden Sie unter: www.inspection.gc.ca unter dem Titel Pet Imports.

Vögel aus den USA:

  • In Begleitung des Besitzers: Die Vögel müssen bei der Inspektion am Einreisehafen für gesund befunden werden. Der Besitzer muss eine Erklärung unterzeichnen, die besagt, dass: – die Vögel in den letzten 90 Tagen vor dem Einfuhrdatum in seinem Besitz waren; und
    – die Vögel sind in dieser Zeit nicht mit anderen Vögeln in Kontakt gekommen, und
    – Vögel sind die persönlichen Haustiere des Eigentümers;
    – und werden nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs eingeführt. Der Eigentümer oder ein Familienmitglied darf in den vorangegangenen 90 Tagen keine Vögel im Rahmen dieser Heimvogelregelung nach Kanada eingeführt haben;
  • Unbegleitete Vögel: Psittacine Vögel (Papageien, Sittiche usw.) müssen von einer von der CFIA ausgestellten Einfuhrgenehmigung begleitet sein. Weitere Einzelheiten finden Sie unter: www.inspection.gc.ca unter dem Titel „Heimtiereinfuhren“.

Katzen und Hunde:

  • Aus nicht tollwutfreien Ländern: Hunde und Katzen dürfen nach Kanada einreisen, wenn sie von einem zugelassenen Tierarzt eine gültige Tollwutimpfbescheinigung in englischer oder französischer Sprache vorlegen können, aus der hervorgeht, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Auf der Bescheinigung sollten die Art des verwendeten Tollwutimpfstoffs, das Verabreichungsdatum und das Verfallsdatum angegeben sein (bitte beachten Sie, dass der Impfstoff als 1-Jahres-Impfstoff gilt, wenn das Verfallsdatum nicht auf der Bescheinigung angegeben ist);
  • Aus tollwutfreien Ländern (wie von Kanada anerkannt): Hunde und Katzen dürfen nach Kanada eingeführt werden, wenn sie von einer Bescheinigung eines amtlichen Tierarztes in englischer oder französischer Sprache begleitet werden, die das Tier eindeutig identifiziert und aus der hervorgeht, dass in dem betreffenden Land in den letzten sechs Monaten vor dem Versand des Tieres keine Tollwut aufgetreten ist und dass sich das Tier in den letzten sechs Monaten vor der Einfuhr oder seit seiner Geburt in diesem Land aufgehalten hat. Bitte beachten Sie, dass (a) auch eine Option ist, wenn das Tier gegen Tollwut geimpft wurde.
    Hinweis: Hunde und Katzen, die jünger als 3 Monate sind, sind von den oben genannten Tollwutbestimmungen ausgenommen. Bitte beachten Sie außerdem den folgenden Abschnitt (c) für alle Welpen unter 8 Monaten;
  • Für Welpen unter 8 Monaten, die ohne Begleitung nach Kanada reisen, muss zusätzlich ein detailliertes Gesundheitszeugnis mitgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.inspection.gc.ca unter dem Titel „Pets Imports“ und dann „Dogs“.
  • Für Hunde und Katzen aus anderen Ländern als den USA ist eine Inspektionsgebühr zu entrichten: CAD 30,- und Steuer für das erste Tier in der Sendung und CAD 5,- Steuer für jedes weitere Tier in der Sendung. Bitte beachten Sie, dass dies nur für private Haustiere gilt und nicht für gewerbliche Sendungen. Weitere Informationen zur Einfuhr von Tieren finden Sie unter www.inspection.gc.ca unter dem Titel „Pets Imports“ oder wenden Sie sich an: Client Services, AHPD, CFIA, 59 Camelot Drive, Nepean, Ontario, Kanada, K1A 0Y9. Tel.: 1 613 225 2342, Durchwahl 4629 oder 4790.

Gepäckabfertigungsvorschriften:

Das Gepäck wird im ersten Einreisehafen abgefertigt.

Währung

Währung Einfuhrbestimmungen:

Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Ausfuhr.

Währung Exportbestimmungen:

Landeswährung (Kanadischer Dollar-CAD) und Fremdwährungen: keine Beschränkungen bis zu CAD 10.000,-. Beträge, die 10.000 CAD oder mehr betragen, müssen gemeldet werden.

Waffen- und Munitionsvorschriften:

Bevor Sie eine Feuerwaffe in ein anderes Land mitnehmen oder nach Kanada zurückbringen, sollten Sie sich mit dem Canadian Firearms Centre in Verbindung setzen, um herauszufinden, welche Unterlagen erforderlich sind. Sie erreichen es unter der Rufnummer 1-800-731-4000 von überall in Kanada oder den USA aus oder unter (506) 624-5380 von außerhalb. http://www.rcmp-grc.gc.ca/.

Hinweis: Nachgebildete Feuerwaffen sind als verbotene Gegenstände eingestuft und dürfen nicht nach Kanada eingeführt werden.

Antiquitäten, Artefakte, Teppiche, Gemälde

  • Es sind keine Dokumente erforderlich, wenn die Gegenstände Teil der Hausratsendung sind.
  • Wenn der Gegenstand über 100 Jahre alt ist, ist ein Altersnachweis erforderlich.
  • Die Gegenstände können zollfrei eingeführt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • Die Kunstwerke sind Teil eines gutgläubigen Haushaltsumzugs.
    • Die Kunstwerke stehen nicht zum Verkauf oder zur sonstigen Verfügung.
  • Für Antiquitäten und Kunstwerke, die zum Wiederverkauf nach Kanada eingeführt werden, gelten andere Vorschriften.

Hochzeitsaussteuer / Geschenke

  • Als „Hochzeitsaussteuer“ gelten Güter, die zum Gebrauch im Haushalt eines frisch verheirateten Paares erworben wurden, jedoch nicht Fahrzeuge, Schiffe oder Flugzeuge; als „Hochzeitsgeschenke“ gelten Güter nichtkommerzieller Art, die eine Person als persönliches Geschenk als Gegenleistung für ihre kürzlich erfolgte Heirat oder ihre voraussichtliche Heirat innerhalb von drei Monaten nach ihrer Rückkehr nach Kanada erhält.
  • Hochzeitsausstattungen und Geschenke können zoll- und steuerfrei eingeführt werden:
    • Brautausstattungen/Geschenke, die einer kürzlich verheirateten Person oder einer zukünftigen Braut gehören, die innerhalb von drei Monaten nach ihrer Rückkehr nach Kanada heiraten wird oder die nicht länger als drei Monate vor ihrer Ankunft in Kanada geheiratet hat, und die von ihr eingeführt wurden.
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