Zollbestimmungen für Ihre Reise in den Tschad

Last modified: September 4, 2023
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Zollbestimmungen

Die lokalen Gesetze spiegeln die Tatsache wider, dass der Tschad ein mehrheitlich muslimisches Land ist. Sie sollten die lokalen Traditionen, Bräuche, Gesetze und Religionen jederzeit respektieren und sich Ihrer Handlungen bewusst sein, um sicherzustellen, dass sie andere Kulturen oder religiöse Überzeugungen nicht verletzen, insbesondere während des heiligen Monats Ramadan oder wenn Sie beabsichtigen, religiöse Gebiete zu besuchen. Siehe Reisen während des Ramadan

Die Strafen für den Konsum und den Besitz von Drogen sind streng und umfassen in der Regel eine Gefängnisstrafe. Die Bedingungen in den örtlichen Gefängnissen sind hart.

Homosexualität ist in der zentralafrikanischen Gesellschaft nicht allgemein akzeptiert. Im August 2017 trat ein neues Gesetz in Kraft, das gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen im Tschad unter Strafe stellt. Die Strafen reichen von drei Monaten bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe zwischen 50.000 und 500.000 CFA-Francs. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise auf unserer Seite mit Informationen und Ratschlägen für die LGBT-Gemeinschaft.

Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Regierungsgebäuden und Flughäfen ist verboten. Für andere Aufnahmen ist eine staatliche Genehmigung erforderlich.

Sie sollten immer einen Ausweis bei sich haben (entweder eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses). Die Nichtvorlage eines Ausweises kann zur Festnahme durch die Polizei oder zu Verzögerungen führen, wenn Sie das Land verlassen müssen.

Erforderliche Dokumente

  • Kopie des Reisepasses
  • Packliste
  • Original-Konnossement (OBL) – keine Expressfreigabe akzeptiert / Luftfrachtbrief (AWB)
  • Bewertetes Originalinventar in französischer Sprache, datiert und unterzeichnet vom Eigentümer der Waren
  • Rechnung für alle elektrischen Geräte, die weniger als 6 Monate alt sind
  • Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis oder Schreiben des Arbeitgebers
  • BSC (Warenbegleitschein)
  • Nichtverkaufsbescheinigung (die besagt, dass der Kunde keine persönlichen Gegenstände im Tschad verkaufen wird)
  • Umzugsbescheinigung (Certificat de Demenagement) von der Stadtverwaltung/Polizeistation

Spezifische Informationen

  • Aus der Nichtverkaufsbescheinigung muss hervorgehen, dass der Eigentümer der Waren seine persönlichen Gegenstände im Tschad nicht verkaufen wird.
  • Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis/Arbeitszeugnis
  • Nicht-diplomatische Sendungen unterliegen einer 2%igen „Taxe statistique“ plus 20% „droits de douane“.
  • Eine Bescheinigung über die freie Einfuhr kann vom Zoll für diplomatische Einfuhren ausgestellt werden, wenn alle Dokumentationsanforderungen erfüllt sind (Diplomaten).
  • Die Dokumente müssen dem Agenten vor der Ankunft der Sendung vorgelegt werden, um eine zollfreie Abfertigung zu erhalten (Diplomaten).

Abgabenpflichtige Artikel

Freie Einfuhr für Passagiere ab 18 Jahren:

  • 400 Zigaretten (oder Zigarillos) oder 125 Zigarren oder 500 Gramm Tabak (Damen: nur Zigaretten);
  • 3 Flaschen Wein und 1 Flasche Spirituosen.

Für Tiere, die in das Land eingeführt werden, ist vor dem Flug eine zusätzliche Bescheinigung zum Nachweis der Impfung erforderlich.

Verbotene Gegenstände

  • Obszönes Material
  • Lebende Tiere
  • Waffen, Munition und Sprengstoffe
  • Illegale Drogen
  • Pornografisches Material

Sonstiges (Haustiere, Motoren und andere.)

Kraftfahrzeuge

Erforderliche Dokumente

  • Original-Zulassungskarte
  • Versicherungsschein
  • OBL / AWB
  • Original-Kaufrechnung
  • Nicht-Verkaufszertifikat

Spezifische Informationen

  • Die Steuern auf Kraftfahrzeuge hängen von Alter, Leistung usw. ab (ca. 61 % Kosten, Versicherung, Fracht (CIF)).
  • Auf dem Original-Konnossement müssen Fahrgestellnummer, Motornummer, Hubraum, Baujahr, Marke und Modell angegeben sein.
  • Autos, die älter als 3 Jahre sind, können nicht eingeführt werden.

Haustiere

Erforderliche Dokumente

  • Impfbescheinigung (einschließlich Tollwut)
  • Gesundheitszeugnis

Spezifische Informationen

  • Die Gesundheitsbescheinigung muss aktuelle Impfungen durch einen Tierarzt im Abreiseland ausweisen und darf nicht älter als 14 Tage vor der Ankunft sein.

Wilde Fauna und Flora:

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und ihrer Erzeugnisse ist gemäß CITES verboten oder eingeschränkt

Gepäckabfertigungsvorschriften:

Das Gepäck wird in N’Djamena (NDJ) abgefertigt.
Ausgenommen: Gepäck von Transitreisenden mit Zielort außerhalb des Tschad.

Währung Einfuhrbestimmungen:

Anwohner:

Landeswährung (CFA-Franc-XAF) und Fremdwährungen:

  • Wenn Sie aus einem Land des französischen Währungsgebiets kommen: keine Einschränkungen
  • Bei Herkunft aus anderen Ländern: bis zur Höhe der ausgeführten Beträge.

Nicht-Einwohner:

  • Landeswährung: keine Einschränkungen.
  • Fremdwährungen: keine Beschränkungen, wenn bei der Ankunft angegeben.

Nicht-Einwohner:

  • Landeswährung: bis zu 10.000,- XAF.
  • Fremdwährungen: bis zur Höhe der eingeführten und angemeldeten Beträge.
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